Hochwasserschaden – Steuerberater fragen

Hochwasserschäden durch Hochwasserschutz vermeiden

Bei Hochwasserschäden kann ggf. der Steuerberater “geldwerte” Hinweise geben.

Die Redaktion von Business-netz.com hat einige Tipps in einem kurzem Artikel zusammengestellt. Sie finden den Bericht hier: http://www.business-netz.com/Geld-und-Kredit/Bei-Hochwasserschaeden-den-Fiskus-mit-ins-Boot-holen

Durch Hochwasser verursachte Kosten als außergewöhnliche Belastungen gelten machen:

Nur wenn tatsächlich finanzielle Aufwendungen durch das Hochwasser entstanden sind können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Achtung: Ein bloßer Schadenseintritt reicht nicht aus!

Ausgenommen hiervon sind bereits von der Versicherung erstattete Beträge. Darüber hinaus muss der gesetzlich zumutbare Eigenanteil überschritten sein, der von den gesamten Einkünften abhängig ist und bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 € bei 400 € liegt.

Wer von einem Hochwasser betroffen ist, sollte also unbedingt den Steuerberater konsultieren.

Hochwasserschutz einrichten

Um Schäden durch drückendes Wasser aus der öffentlichen Kanalisation zu verhindern, raten wir zum Einbau der Rückstausicherung RKS 800 DN150 für einen zuverlässigen Hochwasserschutz.